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Preisbrief vom Stromanbieter: Was zum Jahreswechsel 2027 drinstehen muss und wann du wechseln solltest

Preisbrief vom Stromanbieter: Was zum Jahreswechsel 2027 drinstehen muss und wann du wechseln solltest

Im Herbst verschicken viele Stromanbieter Briefe und E-Mails mit neuen Preisen zum 1. Januar. Für dich ist das kein Grund zur Sorge, sondern ein Termin: Mit der Mitteilung beginnt eine Frist, in der du ohne Rücksicht auf die Restlaufzeit kündigen kannst. Wer sie verstreichen lässt, zahlt den neuen Preis.

Dieser Artikel zeigt, was sich bei den Netzentgelten zu 2027 abzeichnet, was in einer Preismitteilung stehen muss und wie du in wenigen Schritten entscheidest, ob du bleibst oder wechselst. Welches Tarifmodell grundsätzlich zu dir passt, beschreiben wir in Stromanbieter 2026 im Vergleich: Welches Tarifmodell lohnt sich für dich?

Was sich zu 2027 abzeichnet

Übertragungsnetz: Die vier Übertragungsnetzbetreiber haben Anfang Oktober 2026 ihre vorläufigen Entgelte für 2027 veröffentlicht. Das durchschnittliche Übertragungsnetzentgelt steigt danach von 2,86 auf 3,54 Cent pro Kilowattstunde, also um knapp 24 Prozent, jeweils ohne Umsatzsteuer. Hauptgrund ist ein geringerer Bundeszuschuss: Statt 6,5 Milliarden Euro im Jahr 2026 sind für 2027 nur noch 5,525 Milliarden Euro geplant. Ohne Zuschuss läge das Entgelt laut den Netzbetreibern bei 6,52 Cent.

Noch nicht endgültig: Das Gesetz für den Zuschuss war zu diesem Zeitpunkt noch nicht beschlossen. Fehlt bis zum 7. Dezember 2026 die nötige Rechtssicherheit, rechnen die Netzbetreiber mit höheren endgültigen Entgelten. Die regionalen Verteilnetzbetreiber veröffentlichen ihre Entgelte bis Mitte Oktober.

Was das für dich bedeutet: Das Übertragungsnetzentgelt ist nur ein Teil deines Strompreises. Das Vergleichsportal Verivox schätzte die zusätzliche Belastung über die Netzkosten für einen Haushalt mit 4.000 Kilowattstunden auf rund 10 Euro im Jahr, bei 2.800 Kilowattstunden auf rund 7 Euro. Das ist ausdrücklich keine Prognose für die ganze Rechnung, denn auch Beschaffung, Vertrieb und Umlagen können sich ändern. Für dich zählt, was dein Anbieter tatsächlich mitteilt.

Was in der Preismitteilung stehen muss

PflichtangabeWas giltWas es nicht leistet
FristHaushaltskunden müssen laut Bundesnetzagentur spätestens einen Monat vor der Preisänderung informiert werden; in der Grundversorgung gelten strengere Regeln (§ 5 StromGVV)Eine fristgerechte Mitteilung macht die Erhöhung nicht günstiger
Grund, Voraussetzungen, UmfangDer Anbieter muss erklären, warum und in welchem Umfang sich der Preis ändertDie Begründung sagt nichts darüber, ob andere Anbieter günstiger sind
Hinweis auf das SonderkündigungsrechtMuss in der Mitteilung stehen, einfach und verständlichErsetzt nicht deine eigene Rechnung
Neue PreiseArbeitspreis und Grundpreis ab dem StichtagOhne deinen Verbrauch siehst du nicht, was sich für dich ändert

Versteckte oder unverständliche Preiserhöhungen sind laut Bundesnetzagentur nicht zulässig. Fehlt der Hinweis auf dein Kündigungsrecht oder bleibt unklar, was sich ändert, frag schriftlich nach.

Das Sonderkündigungsrecht

Bei einer Preiserhöhung kannst du in der Regel unabhängig von der Restlaufzeit kündigen. Laut Bundesnetzagentur endet der Vertrag dann an dem Tag vor dem Stichtag, ab dem du den neuen Preis zahlen müsstest. Wichtig: Die Kündigung muss vor diesem Stichtag beim Anbieter eingehen. Kündigst du zu spät, zahlst du den neuen Preis bis zum regulären Vertragsende.

Es gibt Ausnahmen. Laut Bundesnetzagentur besteht kein Sonderkündigungsrecht, wenn eine Preisanpassung allein auf staatlich veranlassten Bestandteilen beruht und eine separate Preisanpassungsklausel dafür vereinbart ist, außerdem bei Änderungen der Umsatzsteuer. In der Grundversorgung kannst du ohnehin jederzeit mit zwei Wochen Frist kündigen.

Praktisch: Wenn du zu einem neuen Anbieter wechselst, übernimmt dieser meist die Kündigung beim bisherigen. Bei einer knappen Frist ist es sicherer, die Sonderkündigung selbst und nachweisbar zu schicken und den neuen Anbieter darüber zu informieren.

In vier Schritten entscheiden

1. Jahreskosten mit den neuen Preisen ausrechnen. Nimm deinen Verbrauch aus der letzten Jahresabrechnung: Verbrauch mal neuer Arbeitspreis plus Grundpreis für zwölf Monate.

2. Mit Angeboten für deine Postleitzahl vergleichen, und zwar mit demselben Verbrauch und zuerst ohne Bonus. Ein Neukundenbonus wirkt nur im ersten Jahr.

3. Preisgarantie und Laufzeit prüfen. Achte darauf, welche Preisbestandteile die Garantie umfasst. Bei steigenden Netzentgelten ist eine Garantie, die Netzentgelte einschließt, mehr wert als eine, die nur den Energiepreis abdeckt.

4. Vor dem Stichtag entscheiden. Liegt der Unterschied nur bei wenigen Euro im Jahr, kannst du bleiben. Ist er deutlich, wechsle innerhalb der Frist.

Ein fiktives Rechenbeispiel für den ersten Schritt: Bei angenommenen 2.800 Kilowattstunden, einem neuen Arbeitspreis von 36 Cent und einem Grundpreis von 12 Euro im Monat liegen die Jahreskosten bei 1.008 plus 144, also 1.152 Euro. Ein angenommenes Angebot mit 31 Cent und 13 Euro Grundpreis käme auf 868 plus 156, also 1.024 Euro. Der Unterschied: 128 Euro im Jahr. Die Werte sind keine realen Angebote.

Häufige Fehler nach einer Preismitteilung

FehlerWas stattdessen gilt
Die Mitteilung als Werbung ungelesen löschenSie enthält Stichtag und Neupreise und löst dein Kündigungsrecht aus
Bis zum Stichtag wartenDie Kündigung muss vor dem Stichtag beim Anbieter eingehen
Nur den Arbeitspreis vergleichenGrundpreis und Verbrauch gehören in die Jahresrechnung
Ein Angebot nur wegen des Bonus wählenErst ohne Bonus vergleichen; der Bonus wirkt einmalig
Eine Preisgarantie für vollständig haltenPrüfen, ob Netzentgelte und Umlagen eingeschlossen sind
Mit überholten Zahlen zu Netzentgelten rechnenDie endgültigen Entgelte für 2027 können noch steigen
Den Abschlag ungeprüft weiterzahlenNach einer Preisänderung prüfen, ob der Abschlag zum neuen Preis passt

Praktische Handlungsempfehlungen Oktober 2026

Achte in den nächsten Wochen auf Post und E-Mails deines Anbieters und notiere den Stichtag jeder Preisänderung.

Rechne sofort nach Eingang die neuen Jahreskosten aus und vergleiche sie mit Angeboten für deine Postleitzahl.

Plane die Kündigung mit Puffer, damit sie sicher vor dem Stichtag eingeht.

Bevorzuge bei einem Wechsel eine Preisgarantie, die Netzentgelte einschließt, solange die endgültigen Entgelte für 2027 noch offen sind.

Prüfe nach dem Jahreswechsel deinen Abschlag und notiere den Zählerstand zum Stichtag.

Fazit

Die Übertragungsnetzentgelte steigen 2027 vorläufig um knapp ein Viertel, weil der Bundeszuschuss kleiner wird. Was das für deine Rechnung heißt, steht erst in der Mitteilung deines Anbieters – und mit ihr beginnt deine Frist für eine Sonderkündigung.

Rechne mit den neuen Preisen nach, vergleiche ohne Bonus und entscheide vor dem Stichtag. Wer das verpasst, verschenkt den einfachsten Zeitpunkt im ganzen Jahr für einen Wechsel.

Quellen und weiterführende Informationen

    • Bundesnetzagentur, Verbraucherportal: Preise und Abschläge (2026) – Ankündigungsfrist ein Monat, Pflichtinhalte, Sonderkündigungsrecht und Ausnahmen, Abschläge
    • Münster Aktuell: Strom 2027 – Netzentgelte steigen um rund 24 Prozent, 1. Oktober 2026 – vorläufige Entgelte der Übertragungsnetzbetreiber, Bundeszuschuss, Fristen
    • Münster Aktuell: Strompreise 2027 – Weniger Zuschuss, höhere Netzentgelte, 5. Oktober 2026 – Verivox-Schätzung der Mehrkosten nach Verbrauch
    • § 41 Energiewirtschaftsgesetz (Energielieferverträge mit Letztverbrauchern); § 5 Stromgrundversorgungsverordnung

Transparenzhinweis: Dieser Artikel wertet die Angaben der Bundesnetzagentur, der Übertragungsnetzbetreiber und die genannten Berichte aus, Stand 9. Oktober 2026. Wir testen und messen nicht selbst. Die Netzentgelte für 2027 sind vorläufig.

Vertrag und Kündigung: Ob dir ein Sonderkündigungsrecht zusteht, hängt von deinem Vertrag und der Art der Preisänderung ab. Bei Unklarheiten helfen die Verbraucherzentralen und die Schlichtungsstelle Energie. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

Stand und Preise: Das Rechenbeispiel ist fiktiv. Tarife, Boni und Preisgarantien ändern sich laufend; rechne mit deinem eigenen Verbrauch und den Preisen aus deiner Mitteilung.

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